Weitere Glanzleistung des russischen Rechtsstaates: die maximale Willkür und Rechtsbeugung als Mittel der Einschüchterung.

Der Stalinismus ist nun endgültig zurück auf der russisch besetzten Krim: ein Mitglied der Zeugen Jehovas bekommt 6 Jahre für Beten zu Hause. Die Zeugen Jehovas sind in Russland seit 2017 verboten und gelten als extremistische Organisation. Damit steht Putins Russland einmal mehr in der Tradition des Faschismus: auch dort waren die Zeugen Jehovas verboten.

In Deutschland sang man im 19.Jh: Die Gedanken sind frei, im 20. Jahr nach Putins Machtübernahme gilt in Russland nicht einmal mehr dieser Grundsatz. Man müsste mal untersuchen, gegen wieviele elementare Grund- und Menschenrechte dieses Urteil verstößt, mir fallen auf Anhieb ein: Menschenwürde, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsrecht, Unverletzlichkeit der Wohnung. Selbstverständlich dürfte dieser Fall vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen. Ob dies dem Opfer etwas nützt ist die Frage, da Russland ausländische Gerichtsurteile nicht mehr anerkennt. Sein Ziel hat dieses Urteil in jedem Fall erreicht: die maximale Willkür und damit die Message: ob schuldig oder unschuldig, jeden kann es treffen. Einschüchterung der Bürger durch eine abhängige Justiz als Teil des staatlichen Repressionsapparates.

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